für Mondfahrer

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Beitragvon web175 » Mo 20. Okt 2014, 18:39

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Re: für Mondfahrer

Beitragvon Mephißto » Mo 20. Okt 2014, 23:35

Grüß Gott !

Vielen Dank für diese sehr nützliche Information !

Die Daten wurden unverzüglich an mondfahrer wie auch an den Zeugen weitergeleitet. mondfahrer & Kollegen sind mit der Umsetzung eines wahrhaft genialen Plans befasst um diese Internet Mafia zur Strecke zu bringen , und da kommt diese Information genau passsend.
Internet-Erpresser "Autobahn" wird sich sehr "freuen". Weiteres ist momentan dem nicht hinzuzufügen ...

M E P H I S T O
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Re: für Mondfahrer

Beitragvon MARS » Do 30. Okt 2014, 13:37

Mephisto hat geschrieben:Weiteres ist momentan dem nicht hinzuzufügen ...

M E P H I S T O


"momentan" ist inzwischen vorbei.

Dieses Zeichen scheint vom Mond zu sein ? Ein Verfahren auf dem Mond ?

wohl kaum ...

Herr Autobahn & Co wissen noch nichts von ihrem neuesten Glück. Es sind jetzt mehrere Strafanzeigen raus an ein bestimmtes Gericht und an eine bestimmte Staatsanwaltschaft.
Mal sehen, ob die deutschen Behörden das irgendwann hinbekommen oder ob wir doch Hilfe von amerikanischen Behörden benötigen, denn es sollte doch angesichts der Veröffentlichung von Nacktfotos gewisser Prominenter aufklärbar sein, warum eine deutsche Behörde vergleichbare Veröffentlichungen duldete, die Seite trotz wiederholter Aufforderung nicht sperrte, obwohl der Täter namentlich bekannt ist, und zudem der Täter noch immer frei herumläuft ( von den Mittätern ganz zu schweigen).

Es liegen jetzt - entsprechend dem Sachverhalt - Strafanzeigen vor wegen Verdachts

der Nötigung
der Erpressung
der Strafvereitelung im Amt
der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
der fortgesetzten Rechtsbeugung
der Folter unbescholtener deutscher Bürger zu Zwecken der Aussageerzwingung

Anzeigeerstatter ist nach der uns vorliegenden Dokumentation (angeblich) eine anonyme "außerirdische Person".

Darauf, wer die Person ist, kommt es allerdings nicht an, da von Amts wegen ermittelt und verfolgt werden muss.


MARS
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Re: für Mondfahrer

Beitragvon MARS » Mo 10. Nov 2014, 13:49

wichtige Information an alle "Autobahn"-Geschädigten, d.h. an alle deutschen und ausländischen Bürger, die durch den Internet-Kriminellen geschädigt wurden , der unter anderem unter dem Pseudonym "Autobahn" deutsche und ausländische Bürger tyrannisierte und für den Genickbruch nebst Folgen einer über 80-jährigen Patientin verantwortlich ist :

§ 183 GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz) lautet , Zitat :

"Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen".

Nach Aussage des Beschuldigten in einem laut Aussage des Beschuldigten mittlerweile eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit dem Aktenzeichen ********, Amtsgericht Gera, hat der Vater des Anzeigeerstatters Ende Oktober 2014 in einem Sitzungssaal im Amtsgericht Gera im Rahmen einer Sitzung in dem Strafverfahren Straftaten begangen, die laut Aussage des Beschuldigten entgegen § 183 GVG weder protokolliert worden seien noch an die zuständige Behörde mitgeteilt worden seien. Auch sei der Tatbestand entgegen § 183 GVG nicht festgestellt worden, hat der Beschuldigte erklärt.

Diesen Bekundungen werden wir natürlich nachgehen und prüfen, ob diese Aussagen des Beschuldigten wahr sind, da dieser Fall von erheblichem öffentlichem Interesse ist.

Die genannte Person ( = Vater des Anzeigeerstatters, der das Ermittlungsverfahren gegen den Beschulidgten K.E. aus Gera auslöste ) hat sich in einer großen Zahl anderer Fälle bereits strafbar gemacht, wurde jedoch in sämtlichen uns bekannt gewordenen Fällen durch deutsche Behörden gegen die Strafverfolgung geschützt, d.h. entgegen gesetzlicher Vorschriften nicht der strafrechtlichen Verurteilung zugeführt.

Dieser Sachverhalt und zusätzliche Informationen wie beispielsweise die uns zugesteckte Behauptung, dass dieser Täter in der ehemaligen DDR geboren sei und zeitweise für den MAD ( Militärischer Abschirm Dienst) Dienste ausgeführt haben soll, nähren den Verdacht, dass dieser Täter gegen Bezahlung von Steuergeld für deutsche Behörden seit Jahren tätig ist und unter anderem für deutsche Behörden illegal folgende Tätigkeiten seit Jahren ausführt d.h. gegen Bezahlung für deutsche Behörden systematisch Straftaten ausführt, welche die betreffenden Behörden nicht selbst begehen können, da sie für den Fall der Begehung das Risiko einer Strafverfolung wegen Rechtsbeugung ( => Amtsverlust, Gefängnisstrafe) eingehen würden :

1. illegale heimliche Onlinedurchsuchungen zwecks verfassungswidriger Aufdeckung und öffentlicher Bloßstellung der Intimsphäre deutscher Bürger für deutsche Behörden , zu deren Durchführung die betreffenden Behörden aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ermächtigt sind , bzw. denen derartige Durchsuchungen durch das Bundesverfassungsgericht untersagt waren.

2. illegale Veröffentlichungen über den Intimbereich illegal ausgespähter deutscher Bürger im Internet einschliesslich der Veröffentlichung von Nacktfotos betroffener BürgerInnen, die über Google "verteilt" wurden - zu Zwecken der Aussageerzwingung der betroffenen Bürger - einschliesslich der Androhung anonym ausgeführter Morde - ebenfalls zu Zwecken der Aussageerzwingung und Einschüchterung der betroffenen Bürger.

3. Zuleitung dieser illegal erspähten und veröffentlichten Informationen über "Google" - d.h. über eine internationale öffentlichte Plattform - an die betreffenden deutschen Behörden, welche diese informationen verwerten wollen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren im Jahre 2008 erklärt hatte, dass deutsche (Strafverfolgungs-) Behörden Informationen aus dem Internet verwerten dürfen, wenn diese Informationen von "jedermann" im Internet abgerufen werden können.( Die damalige Entscheidung des BVerfG ist im hiesigen Forum veröffentlicht).

Wir weisen darauf hin, dass das Amtsgericht Gera bereits vor der betreffenden Sitzung vorgewarnt war durch ein umfangreiches Fax mit ausführlichen Informationen zum Fall und durch überprüfbare Informationen über den Vater des Anzeigeerstatters.

Es interessiert daher sehr, aus welchen Gründen das Gericht trotz Vorliegen dieser Umstände § 183 GVG verletzt haben soll, und das sogar trotz Gegenwart einer Staatsanwältin in der Sitzung.

Ausserdem ist auf folgendes hinzuweisen : Wir besitzen inzwischen das korrekte Aktenzeichen zu dem Fall und sind befugt, dieses international sichtbar zu veröffentlichen um gegen die Zersetzungsvorgänge des deutschen Rechtsstaats effektiv vorgehen zu können. Da das Verfahren eingestellt wurde, ist gem. Art. 5 GG und anderer Vorschriften wegen des enormen öffentlichten Interesses an diesen Vorgängen eine Veröffentlichung von Aktenzeichen und Akteninhalten zulässig . ( Eine theoretische Begründung der Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise in derartigen Fällen findet sich auf der HP des Strafverteidigers Dr.G.Strate auf http://www.strate.net)


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Re: für Mondfahrer

Beitragvon GLUCKSDRACHE » Di 11. Nov 2014, 22:47

MARS hat geschrieben:Da das Verfahren eingestellt wurde, ist gem. Art. 5 GG und anderer Vorschriften wegen des enormen öffentlichen Interesses an diesen Vorgängen eine Veröffentlichung von Aktenzeichen und Akteninhalten zulässig . ( Eine theoretische Begründung der Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise in derartigen Fällen findet sich auf der HP des Strafverteidigers Dr.G.Strate auf http://www.strate.net)


AZ : 664 Js 29177/13Ds , Amtsgericht Gera


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Re: für Mondfahrer

Beitragvon MARS » Di 11. Nov 2014, 23:15

AZ : 664 Js 29177/13Ds , Amtsgericht Gera


G L Ü C K S D R A C H E


Danke , @Glücksdrache !

wir hatten schon auf Dich und Dein Geschenk gewartet. Im Übrigen ist es so gelaufen, wie wir erwartet hatten . Der Beschuldigte in dem Verfahren hat erklärt, die Richterin ( wie heisst sie übrigens ? Name ? Adresse ? Telefonnummer ( privat) ? Foto ? Name, Adresse, Foto, Tel. Nr. der Angehörigen der Richterin, vielleicht auch ein paar Nacktfotos für´s Internet ? ) habe ihn gefragt , ob er damit einverstanden sei wenn das Verfahren eingestellt werde mit der Auflage, dass er die entsprechenden Inhalte über die Stalker entfernt, also auch die zutreffenden, die der Warnung der Bevölkerung dienen ...

Der Haken : Damit haben Autobahn & Kollegen wieder genau das bekommen, was sie wollten, können jetzt wieder unbehelligt "aufrehen" und weiter unverfolgte Straftaten begehen. Prima gemacht, liebes Amtsgericht Gera, weiter so ...Jetzt, wo das sogenannte "Junge" wieder gerettet ist, alles im Handumdrehen weg bei Google, ist der Weg für die staatlich geförderten Stalker also wieder frei.

Und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Über die Involvierung der Synaxon AG und deren "freundliche" Mitwirkung wurde ja kürzlich schon berichtet.

Man weiss ja nicht, ob der Justiziarin der Synaxon AG schon mal irgendwo der Begriff
"Mitstörerhaftung" über den Weg gelaufen ist. Also sollte dieser Begriff mal sozusagen in Laiensprache an einem Beispiel verständlich gemacht werden :

Beispiel, virtuell :

Man sei Störer, man sei ferner Hartz IV, wohne in Niedersachsen, man nehme einen Ausserirdischen, vom Mond vielleicht , oder wo auch immer, füge ihm einen Schaden zu und lasse sich dabei von einem reichen Mitstörer, der bei der Verbreitung illegaler Internetinhalte behilflich ist, unterstützen. Nun kann der Ausserirdische oder wer auch immer betroffen ist, endlich klagen, denn der Reiche haftet jetzt aus dem Gesichtspunkt der Mitstörerhaftung vollumfänglich für alle Taten des Hartzers und muss nach Verurteilung all das bezahlen, was der Hartzer mangels Masse nicht bezahlen kann.
So einfach ist das. Gruß an Blondie, störti, Wendor usw. ...[grins]


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