Gestapo lässt Grüssen

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Gestapo lässt Grüssen

Beitragvon web175 » Fr 17. Mai 2013, 17:49

Die GESTAPO lässt grüßen

Das Jobcenter darf gerne auch Nachbarn u. a. Personen befragen, zum Bespitzeln auffordern oder aber bspw. im Internet hinter dem Leistungsempfänger her spionieren.

Das Jobcenter will wissen, welche Versicherungen du zur Ausbildung deiner Kinder oder zur eigenen Alterssicherung abgeschlossen hast? Du musst ihm alle Unterlagen zukommen lassen.

Das Jobcenter fordert dich auf, deinen Hausarzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden? Du hast zu gehorchen!

Das Jobcenter verlangt von dir Berichte darüber, was du täglich so gemacht hast? Du musst die Berichte liefern!

Irgendwann kommt das Jobcenter auf den Klopps und verlangt von dir, deine Alterssicherung oder die Ausbildungsversicherung für deine Kinder aufzulösen.

Oder sogar – noch ‘nen Zahn schärfer – dein Kind vorzeitig aus der Schule zu nehmen, damit es Hartz-IV beantragen kann. Demütigungen, Schikanen und Nötigung ohne Ende. Immer perfider, immer härter. Immer unerträglicher! Und irgendwann wird dabei eine Schmerzgrenze SEHR WEIT überschritten … Dann spielst du nicht mehr mit! Einige drehen an dem Punkt durch und werden tätlich. Andere erschießt man … selbstverständlich in Notwehr!

Jetzt aber greift der § 31 SGB II – die Sanktion. Am Anfang steht die Eingliederungsvereinbarung, kurz EGV genannt. Die bürdet dir Berge von Pflichten auf und erteilt dem Jobcenter einen Freibrief für fehlende Vermittlung. Damit aber noch nicht genug. Mit der Begründung, das du jederzeit für Vermittlungen (die tatsächlich ja gar nicht erfolgen) zur Verfügung zu stehen hast, schränkt man deine Bewegungsfreiheit ein. So wird dir bspw. standardmäßig verboten, den Tagespendelbereich ohne schriftliche Genehmigung des Jobcenters zu verlassen (selbst erlebt!). Das ist selbstverständlich nichts weiter als eine Neuauflage der auf Juden angewandten Residenzpflicht aus dem Dritten Reich – bloß eben hier und heute auf Arbeitslose gemünzt.

Das zwingt dich, zuhause zu bleiben. Deine Anwesenheit wird durch Kontrollanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit kontrolliert. Es steht dir natürlich frei, der EGV zuzustimmen oder nicht. Tust du es nicht, dann wird sie eben per Verwaltungsakt vom Amt selbstherrlich in Kraft gesetzt und man sanktioniert dich aufgrund der Pflichtverletzung, nämlich der fehlenden Zustimmung. Die Rechtsfolgenbelehrung ist übrigens ein Vordruck, der jedem Schreiben eines jeden Jobcenters automatisch beigefügt wird, so dass “Big Brother” IMMER im Recht ist. Du selbst hast keinerlei Rechte mehr. Auf dem Papier vielleicht, de facto aber nicht.

Doch das ist nur die eine Seite. Die andere Seite sieht so aus: Vielleicht hast du ja irgendwann mal einen fahrbaren Untersatz besessen. Selbstverständlich ist das ein anzurechnendes Vermögen und das Jobcenter hat dich gezwungen, das Ding zu verkaufen (womöglich noch unter Wert. Ist völlig normal, machen die mit jedem. Nun bist du also nicht mehr mobil. In diesem Falle verlangt man von dir, zu den unmöglichsten Zeiten zu sinnlosen Gesprächsterminen im Jobcenter zu. Die Termine werden bewusst so gewählt, dass du sie ohne Auto (das du ja nun nicht mehr besitzt) oder ohne Öffentlichen Nahverkehr (die zu eben diesen Zeiten nicht fahren) gar nicht wahrnehmen kannst. Das wird dann zum Meldeversäumnis und zieht unweigerlich die Sanktion nach sich. So jedenfalls hat es mir mal ein so genannter “Fallmanager” ganz freimütig erläutert. Konnte er ja machen, denn Zeugen gab’s keine. Er war auf der sicheren Seite und hielt sich nur “an die Gesetze”. Die Sanktion kann bis auf null, bis hin zum Existenzentzug durchgeführt werden. Wird sie auch. Gerne sogar! Für die Betroffenen bedeutet das (neben der daraus resultierenden Obdachlosigkeit), dass sie legal noch verhungern oder verdursten dürfen. Überleben ist nur auf dem Wege der illegalen Nahrungsbeschaffung möglich; sie werden vorsätzlich kriminalisiert. Das kommt einer Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Hintertür gleich und derartige Todesurteile werden auch oft und gerne ausgesprochen. Ganz legal, versteht sich!

Zusammenfassend lässt sich daher feststellen: Der § 60 SGB I stattet die Jobcenter mit GESTAPO-ähnlichen Befugnissen aus. Der § 31 SGB II ermächtigt sie, indirekt nach dem Vorbild der SS zu handeln. Und 429 so genannte “Volksvertreter” haben sich für die Beibehaltung dieser Verhältnisse aus der NAZI-Zeit namentlich ausgesprochen. Selbstverständlich aber sind das alles “aufrechte Demokraten” – jedenfalls nach deren eigenem Verständnis … Auffällig dabei: Kein einziger der lt. gleichgeschalteten Medien “undemokratischen” Abgeordneten der Partei Die Linken ist auf dieser Liste der Befürworter von Menschenrechtsverletzungen zu finden.

Kommendes Jahr ist Wahljahr. Denkt beim Ankreuzen mal an diese Worte – und auch daran, dass Hartz-IV wie ein Krebsgeschwür die Gesellschaft zerfrisst und über kurz oder lang unweigerlich jeden trifft!
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